Know-how
Auf Basis unserer breit angelegten geodätischen Ausbildung bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot.
Vermessung
Immobilienbewertung
Bodenmanagement
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen für fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen.
Als vom Land Nordrhein-Westfalen mit hoheitlichen Befugnissen beliehene Freiberufler stehen die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Thomas Drees und Stefan Hoersch für eine unabhängige qualifizierte Dienstleistung und bieten fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen an. Für Grundstückseigentümer, private Bauherren, Architekten, Bauträger, Städte und Gemeinden werden amtliche Vermessungsarbeiten im Liegenschaftsbereich durchgeführt und Tatbestände an Grund und Boden mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Ihre Ansprechpartner für Vermessung
Leistungen im Detail
Amtliche Grundstücksvermessung
Da das Grundbuch zur Bezeichnung der Grundstücke auf das Liegenschaftskataster als maßgebliches Verzeichnis Bezug nimmt, ergibt sich im Grundstücksverkehr häufig ein Bedarf an vermessungstechnischen Leistungen, sei es beim Verkauf oder der Bebauung von Grundstücken oder dem Grundstück als Streitgegenstand vor Gericht. Planen Sie den Neubau eines Hauses? Wir erstellen Lagepläne für eine Teilungs- oder Baugenehmigung, ermitteln ggfs. den Grenzverlauf, übertragen die Planung mittels Absteckung auf das Grundstück und führen die Gebäudeeinmessung durch.
Ingenieurvermessung
Neben unserer hoheitlichen Tätigkeit als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gehören auch ingenieurtechnische Vermessungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung von Bauwerken und technischen Anlagen zum traditionellen Einsatzfeld der ÖbVI.
Wir beraten Sie in allen bauordnungsrechtlichen Fragen und begleiten das geplante Vorhaben von der Planungsphase und Erstellung erster Bestandspläne bis hin zu Absteckungsarbeiten und Kontrollmessungen.
Wir beraten Sie in allen bauordnungsrechtlichen Fragen und begleiten das geplante Vorhaben von der Planungsphase und Erstellung erster Bestandspläne bis hin zu Absteckungsarbeiten und Kontrollmessungen.
Bestandspläne und Geländemodelle
Bestandspläne dienen sowohl als Grundlage zur Planung von Neu- oder Umbauten als auch zur Dokumentation der aktuellen Situation.Gebäudeabsteckung
- Grobabsteckung: Anzeigen der Gebäudeeckpunkte (± 10 cm) mit Latten, Rohren etc. für den Baugrubenaushub
- Feinabsteckung: Abstecken des Bauvorhabens bzw. seiner Hauptachsen auf ein bauseits zu errichtendes Schnurgerüst. Herstellung von Höhenbezugspunkten sowie ergänzende Absteckung von Details für Sonderbauteile.
Mietflächenermittlung
- Wohnflächenermittlung - nach aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Mietflächenermittlung gewerblicher Räume - nach gif Richtlinie MF-G, MF-H oder MF-B,
Nutzflächenermittlung - nach DIN 277 - komplettes Gebäudeinnenaufmaß
Präzisionsnivellement
Zur präzisen Bestimmung von Höhen führen wir Präzisionsnivellements höchster Genauigkeit (< 1 mm/km) durch.Drohnen/UAV
- Orthophotos
- Digitale Höhenmodelle (DGM und DOM)
- Volumenberechnung
Weitere Leistungen
- Bauüberwachung
- Setzungs- und Lotungskontrollen
- Fluchtungsmessungen
- Sockelabnahme
- Montagekontrolle im Maschinenbau
Immobilien als Vermögensgegenstand stehen im Fokus der Sachverständigentätigkeit, für deren Qualität langjährige Erfahrung und öffentliche Bestellung bürgen.
Grund und Boden sind existenzielle Grundlagen unseres Daseins. In Verbindung mit deren Unvermehrbarkeit und Immobilität kommt Grundstücken - seien sie bebaut oder unbebaut - daher ein besonderer Stellenwert als Wirtschaftsgut zu. Um deren Wert zu ermitteln, kann die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Katrin Boeck als Vermessungsassessorin auf eine fachlich fundierte Basis sowie einen in langjähriger Tätigkeit im Bereich der Immobilienbewertung gesammelten breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Ihre Ansprechpartner für Immobilienbewertung
Katrin Boeck
ÖbvS für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK Nord Westfalen)
Tel.: 0251 / 1 33 33 - 35ÖbvS für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK Nord Westfalen)
boeck@drees-hoersch.de
Leistungen im Detail
Beratung
Entscheidungen rund um Immobilien sind für betroffene Einzelpersonen wie auch nicht selten gesellschaftlich von Gewicht. Die kompetente Beratung bei Fragen rund um den Wert einer Immobilie ist daher sowohl ein eigenständiges „Produkt“ als auch Grundlage für eine umfassende Befassung mit einer Immobilie im Rahmen eines Gutachtens.
Gutachten
Die Ermittlung des Verkehrswertes (nach § 194 BauGB entspricht dieser dem Marktwert) ist eine in diversen Grundstücksangelegenheiten nachgefragte Dienstleistung, sei es bei Eigentumsübergängen durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder (Zwangs-)Versteigerung, sei es als Wertfeststellung für bilanzielle oder steuerliche Zwecke.
Als Grundlage für Verwertungs- oder Investitionsentscheidungen kann auch eine perspektivische Bewertung oder Potenzialanalyse angeraten sein.
Daneben können auch einzelne wertrelevante Aspekte Gegenstand eines Gutachtens sein. Beispielhaft seien etwa die Feststellung eines merkantilen Minderwerts oder die Untersuchung von Auswirkungen der Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau genannt.
Als Grundlage für Verwertungs- oder Investitionsentscheidungen kann auch eine perspektivische Bewertung oder Potenzialanalyse angeraten sein.
Daneben können auch einzelne wertrelevante Aspekte Gegenstand eines Gutachtens sein. Beispielhaft seien etwa die Feststellung eines merkantilen Minderwerts oder die Untersuchung von Auswirkungen der Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau genannt.
Seit mehr als vier Jahrzehnten sind wir als Dienstleister für Investoren, Kommunen und Landesbehörden verlässlicher Partner im Bodenmanagement.
Wir unterstützen und beraten Kommunen bei der eigentumsrechtlichen Realisierung von städtebaulicher Planung und ländlicher Entwicklung. Wir erledigen alle Verwaltungsarbeiten, die zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens notwendig sind, begleiten das Verfahren auch in technischer Hinsicht und führen die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern.
Ihre Ansprechpartner für Bodenmanagement
Städtebauliche und ländliche Bodenordnung
Umlegungsverfahren
Im Rahmen von Bodenordnungsverfahren gemäß § 45 ff. Baugesetzbuch sind wir als Geschäftsstelle des gemeindlichen Umlegungsaussschusses tätig und wickeln die Verfahren von der Vorlage für den Anordnungsbeschluss bis zur Übernahme des Umlegungsplans in das Grundbuch komplett ab.
Flurbereinigungsverfahren
Die langjährige Erfahrung im Bereich der ländlichen Bodenordnung hat das Ingenieurbüro Drees & Hoersch außerdem zu einem wertvollen Partner der Flurbereinigungsverwaltung und anderer beteiligter Institutionen gemacht. Komplexe Aufgaben in ländlichen Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG bzw. FlurbG werden von uns eigenverantwortlich wahrgenommen. Verfahren mit bis zu 8.600 ha Größe und hunderten Teilnehmern werden aktuell bearbeitet.